In meiner Sprachheilpädagogischen Praxis untersuche und
behandele ich Menschen ambulant oder beim Hausbesuch
mit folgenden Sprach- und Sprechstörungen:
Beim Stottern ist der Redefluss unterbrochen in Form von Blockaden, Wiederholungen und Dehnungen, die oftmals mit einer übermäßigen Anstrengung beim Sprechen verbunden sind.
Beim Poltern ist der Redefluss durch eine zu schnelle und unregelmäßige Sprechgeschwindigkeit gekennzeichnet. Andere Sprach- und Sprechfehler, phonologischen Fehler und Aufmerksamkeitsprobleme können beim Poltern mit Unflüssigkeiten und Silbenverschmelzungen verbunden sein.
Als Ursache bzw. aufrechterhaltende Einflüsse gelten bei beiden Faktoren aus dem körperlichen, gehirnphysiologischem, sprachlichen sowie dem psycho-sozialen Bereich.
Nähere Informationen zum Stottern finden Sie zum Beispiel online in den dgs-Broschüren Heft 8 "Stottern bei Kindern" von Dr. Claudia Iven und im Heft 9 "Stottern bei Jugendlichen und Erwachsenen" von Angelika Schindler unter www.dgs-ev.de
Je nach Symptomatik des Stotterns und Alter des Patienten werden gemeinsam
in der Therapie Schwerpunkte erarbeitet wie beispielsweise:
In die Therapie fließen auch das Konzept des Nicht - Vermeidungsansatzes in Anlehnung an Van Riper und verschiedene Sprechtechniken wie z.B. das Fluency-Shaping Verfahren ein.
Je nach individueller Problematik wird alleine oder in einer Gruppe mit Rollenspielen, Theaterelementen, Videoaufnahmen und –analysen gearbeitet.
Artikulationsstörung (Dyslalie): einzelne Laute oder Lautverbindungen können nicht korrekt gesprochen bzw. gebildet werden.
Oder eine Lauterwerbsstörung: der Lauterwerb des Kindes ist im Rahmen der Sprachentwicklung noch nicht abgeschlossen. Ähnlich klingende Laute wie „t“ und „d“ oder „k“ und „g“ werden vertauscht und/oder ausgelassen, und/oder durch einen anderen Laut ersetzt.
Sprachentwicklungsstörung / Sprachentwicklungsverzögerung: Gemeinsames Auftreten von Dyslalie, Sprachverständnisstörung, Wortschatzeinschränkung und Dysgrammatismus, wobei der Störungsgrad der vier Auffälligkeiten sehr unterschiedlich ausgeprägt sein kann.
Dysgrammatismus: Wörter und Sätze können nicht korrekt gebildet werden. Man unterscheidet zwischen - Auslassung von Wörtern oder Satzteilen - fehlerhaften Formen - falscher Wortstellung im Satz.
Eingeschränkter Wortschatz: Hierbei ist der altersentsprechende Wortschatz des Kindes auffallend verringert, es kommt zu Problemen in der Kommunikation. Diese Störung tritt häufig kombiniert mit einer Lautstörung oder einer Störung der Grammatik auf.
Eingeschränktes Sprachverständnis: Die Bedeutung von Wörtern oder Sätzen wird trotz intaktem Gehör nicht verstanden.
Sie äußern sich nur bestimmten Menschen gegenüber bzw. in bestimmten Situationen -> totaler oder selektiver Mutismus.
Eine ausführliche Anamnese, Diagnostik und die Besprechung der
Behandlungsmethoden und Ziele stehen am Beginn jeder Therapie.
Die Therapie wird so spielerisch und lebensnah wie möglich gestaltet.
Die Sprachtherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen
Grundversorgung und wird auf Verordnung bzw. Rezept des Arztes
(Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt etc.) bezahlt.
Vom Gesetzgeber ist zurzeit eine Eigenbeteiligung von 15% an den Therapiekosten vorgeschrieben.
Ausnahmen: Kinder, chronisch Kranke, soziale Härtefälle.
Privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn ebenfalls eine Verordnung
ihres Arztes ausschreiben lassen und sich zwecks Klärung der Kostenübernahme mit ihrer
Krankenversicherung in Verbindung setzen.